Kosten in der Gastronomie sind ebenso vielfältig wie im Einzelhandel oder in Betrieben anderer Branchen auch. Jedoch gibt es auch von Branche zu Branche gewisse Unterschiede. Daher möchte ich hier speziell die Gastronomiekosten benennen. Anlagebedingte Aufwendungen sind im Wesentlichen Pachten, Mieten, Leasingraten, Abschreibungen und Zinsen. Anschaffungskosten ermitteln sich aus dem Nettoverkaufspreis abzüglich Rabatten und Skonti und zuzüglich Transportkosten. Anschaffungen hier sind beispielsweise die Einrichtung und die Ausstattung einer Gaststätte, also Möbel, Elektrogeräte, Beleuchtung usw. Ein betriebsbedingter Aufwand besteht in Waren-, Personal-, Energiekosten und Steuern, Versicherungen, Beiträge, Betriebskosten, Wäschereinigung uvm. Desweiteren sind in Gastronomiebetrieben noch Aufwendungen wie Einzelkosten, Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten, Gemeinkosten, Herstellungskosten zu erwähnen, die nach Möglichkeit in die Preiskalkulation einfließen können. Die wichtigsten Kostenarten sind Personal- und Energiekosten, die in die Kostenrechnung, also die Preiskalkulation einfließen. Die Erfassung von Aufwänden kann auch über die Kassensoftware eines Kassensystems erfolgen. Mit diesen Daten kann dann die Preis- und Warenkalkulation durchgeführt werden. Buchhalterisch ist auch die Kostenaufspaltung in Warenverbrauch und Fixkosten über Kassensysteme möglich. Ein modernes Kassensystem kann in Restaurants eben nicht nur die Bestellungen der Gäste erfassen, aufsummieren und als Beleg ausgeben und die Beträge kassieren. Neben der Zeiterfassung der Mitarbeiter ist mit mobilen Kassen auch die per Funk übliche Übertragung der Bestellungen an Küche, Zapfanlage und Kassensoftware möglich. Die Warenbewegungen können vom Einkauf bis zum Verkauf am Gast ebenfalls über die Kasse erfasst und verwaltet werden. Moderne Kassen sind aber auch in der Lage, der betrieblichen Buchhaltung zuzuarbeiten. Somit wird auch die laufende Kostenkontrolle über eine gute Kassensoftware möglich. Schließlich ist auch in der Gastronomie der soll-ist-Vergleich unverzichtbar. Die Kostenrechnung kann auch aus buchhalterischer Sicht über eine Kasse erfolgen und die Kostenerfassung und -verteilung auf einzelne Kostenträger übernehmen. Denn in moderner Kassensoftware ist auch ein Zugriff von Seiten der betriebswirtschaftlichen Mitarbeiter zulässig und möglich. Einzelne Kostenstellen können erfasst und anteilig verschiedenen Kosten zugeordnet werden. Die Nutzkosten stellen dar, ob sich der Einsatz zusätzlicher Mitarbeiter lohnt. Errechnet werden können Nutzkosten auch über eine leistungsstarke Kassensoftware, indem hier der Mehrumsatz um die variablen Kosten gemindert wird. Das Ergebnis muss auf jeden Fall die Mehrkosten für Personal übersteigen. Personalkosten an sich können natürlich in diesem Zusammenhang auch über Netzwerkkassen und Kassensysteme ermittelt und abgerechnet werden. Kosten für Mitarbeiter sind nicht nur die Löhne und Gehälter, sondern auch Lohnnebenkosten wie Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen. Ein Programm kann in einer Kasse installiert werden, womit dann natürlich auch die Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter erstellt werden können. Auch Sonderausgaben wie Versicherungen, Spenden, und Vorsorgeaufwand können in einem Gastronomie- Kassensystem erfasst und über die Buchhaltung abgerechnet oder auch als Überweisung zur Zahlung angewiesen werden. Restaurants und andere Gastronomiebetriebe, die aus welchem Grund auch immer nicht mit Kassensystemen oder Netzwerkkassen ausgerüstet sind, sondern eine Registrierkasse als Erfassungsmodul nutzen, können diese umfangreiche Datenverarbeitung nicht über die Kasse abwickeln, weil die jeweilige Kassensoftware nicht leistungsstark genug ist. Hier ist dann eine eigenständige PC-Anwendung zu nutzen oder die Dienstleistung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
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